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Ihr externer Datenschutzbeauftragter
![]() Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten-, oder Mandantendaten: Fast jedes Unternehmen, alle medizinischen Einrichtungen und viele Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer arbeiten mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Damit müssen sie spätestens seit dem 23. Mai 2004 einen Datenschutzbeauftragten (DSB) schriftlich bestellen und Neuregelungen des BDSG umsetzen. Dann endet die dreijährige Übergangsfrist, die seit der Novellierung des BDSG vom Mai 2001 den Firmen den Umstieg erleichtern sollte. Wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Bußgelder bis zu 50 000 Euro.
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